Ruhewald Horhausen – Unter dem Höchst –

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.2021

Präambel:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Gräfl. Plettenberg´sche Forst- und Renteiverwaltung, Postfach 1106, 59506 Lippetal, Inh. Friedrich-August Graf von Plettenberg (nachfolgend Betreiber genannt) und dem Kunden, im Zusammenhang mit dem Erwerb / Bereitstellung eines Nutzungsrechtes für eine Urnenbestattung und den sonstigen Dienstleistungen (z.B. Vertrag über die Urnenbestattung) in Bezug auf den Ruhewald Horhausen - Unter dem Höchst - (nachfolgend Ruhewald genannt), abgeschlossen werden. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei dem Ruhewald handelt es sich um einen nach dem Bestattungsgesetz/BestG v. 4.3.1983 genehmigten Friedhof. Friedhofsträger ist die Ortsgemeinde Horhausen, 56379 Horhausen. Es gilt hierfür die Friedhofssatzung (Nutzungsverordnung) für den Ruhewald Horhausen – Unter dem Höchst v. 07.12.2014, bzw. in der jeweils gültigen Fassung.

1. Vertragsgegenstand
Der Betreiber bietet seinen Kunden im Ruhewald die Möglichkeit, ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht an einem Urnengrabplatz zu erwerben. Die Auswahl des Standortes und die Baumauswahl kann der Kunde – in Abstimmung mit dem Betreiber – zu Lebzeiten oder im Todesfall durch eine beauftragte Person treffen bzw. treffen lassen. Sofern die beauftragte Person nicht innerhalb einer angemessenen Frist erreicht werden kann oder keine Erklärung zur Baumauswahl abgeben möchte, so ist der Betreiber berechtigt, die Baumauswahl vorzunehmen.
Die Auswahl des Urnengrabplatzes kann nur innerhalb der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Standorte, Baumarten und Belegungsflächen erfolgen.
Voraussetzung für die Urnenbestattung ist, dass der Kunde sich für eine Einäscherung entschieden hat. Andere Bestattungsformen sind nicht möglich.
Es gilt insbesondere die o. g., von der Ortsgemeinde Horhausen erlassene Friedhofsatzung (Nutzungsverordnung), in der jeweils gültigen Fassung.

2. Vertragsabschluss u. Vertragsbeginn
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Betreiber kommt dadurch zustande, dass der Kunde vom Betreiber ein Angebot auf Vertragsabschluss erhält, welches er binnen einer Frist von 14 Tagen annehmen kann. Ebenfalls ist das downloaden der Verträge möglich. Ein Vertrag kommt erst dann wirksam zustande, wenn der Kunde das Vertragsformular und die AGB unterzeichnet hat und der Vertrag vom Betreiber gegengezeichnet worden ist.

3. Vertragslaufzeit / Beendigung
Der Vertrag hinsichtlich des zeitlich befristeten Nutzungsrechtes an einem Urnengrabplatz endet mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist für beide Seiten ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Der Vertrag über eine Urnenbestattung kann vom Kunden bis zur Beisetzung jederzeit gekündigt werden. Hierzu gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertrag über die Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Urnengrabplatz wird durch eine Kündigung des Vertrages über eine Bestattung, gleich aus welchem Grund diese erfolgt, nicht berührt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Verträge über eine Urnenbestattung können erst mit Eintritt des Trauerfalls zu den dann aktuellen Bedingungen abgeschlossen werden. Die Zahlung des vereinbarten Preises für einen Urnengrabplatz ist unmittelbar mit Vertragsschluss und Rechnungstellung fällig.
Für einen Verzug des Kunden und die Zahlung von Verzugszinsen und weiteren Verzugsschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, falls der Kunde Verbraucher ist´ ist und in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn der Kunde kein Verbraucher ist. Ist der Kunde kein Verbraucher, kann der Betreiber im Falle des Verzuges ferner eine Pauschale von 40 EURO verlangen. Der Betreiber behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden ausdrücklich vor.

5. Widerruf des Vertrages
Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Gräfl. Plettenberg´sche Forst- und Renteiverwaltung,
Postfach 1106, 59506 Lippetal
Telefax: 02924/ 7040 - Mail: hv@schloss-hovestadt.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, wird er rückabgewickelt und wir haben Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tage zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

-Ende der Widerrufsbelehrung-

6. Bestattung und Bestattungsbedingungen
Bei der Ruhewald-Bestattung handelt es sich um eine Urnenbestattung die vom Betreiber oder einem von ihr beauftragen Unternehmen (z.B. Bestattungsunternehmen) durchgeführt wird. Es dürfen nur zugelassene, biologisch abbaubare Urnen (max. Durchmesser 22cm) beigesetzt werden. Andere Trauerinsignien, wie z. B. Kränze, Kerzen, Grabsteine Blumen dürfen nicht an der Urnengrabstätte abgelegt, angezündet oder gepflanzt werden.
Termine für die Urnenbeisetzung werden durch den Betreiber, in Absprache mit den Angehörigen des Beizusetzenden, festgelegt. Durch Witterungseinflüsse, insbesondere im Herbst und Winter, kann es vorkommen, dass Beisetzungen nicht unmittelbar nach der Einäscherung vorgenommen werden können. In diesem Fall wird die Urne vom Betreiber oder einem von ihm bestimmten Dritten (z.B Bestattungsunternehmen, Ortsgemeinde) aufbewahrt, bis die Beisetzung unter angemessenen Witterungsverhältnissen stattfinden kann.
In Ergänzung zu Ziff. 4 sind die Kosten für die Bestattung und Aufbewahrung erst nach erfolgter Beisetzung zur Zahlung fällig. Die Kosten werden separat in Rechnung gestellt.

7. Sonstige Dienstleistungen
Im Zusammenhang mit der Urnenbeisetzung kann die Anbringung einer zusätzlichen Namenstafel vereinbart werden. Die Beschriftung erfolgt einheitlich; die Größe wird in der Friedhofssatzung festgelegt; die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

8. Übertragung / Tausch eines Urnengrabes
Die Weiterveräußerung und Übertragung eines erworbenen Nutzungsrechts vom Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Betreibers möglich. Der Betreiber darf die Zustimmung nur aus einem wichtigen Grund verweigern. Für den Tausch und/oder die Übertragung von Nutzungsrechten wird eine Gebühr gem. der jeweils gültigen Preisliste erhoben. Für den Zahlungsverzug gelten die unter Ziff. 4. genannten Bedingungen.

9. Haftung, Verkehrssicherungspflicht, Betretungsregelung
Bei dem Ruhewald handelt es sich um einen Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes . Der Wald wird vom Betreiber nach den Grundsätzen guter fachlicher Praxis forstlich bewirtschaftet.
Der Ruhewald befindet sich in freier Natur. Dem Kunden ist bekannt, dass hiervon die üblichen Gefahren, z. B. Bodenunebenheiten, Winterglätte, rutschiger Waldboden und herabfallende Äste, ausgehen.
Der Betreiber wird im Fall der Zerstörung eines Baumes durch höhere Gewalt – sofern nach den Grundstätzen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft möglich und angemessen – einen neuen, jungen Baum pflanzen, der dem zerstörten Baum in Art und Güte am nächsten kommt und dem Standort nach forstfachlichen Maßstäben angepasst ist. Soweit noch keine Urnenbestattung an dem zerstörten Baum erfolgt ist, stellt der Betreiber dem Kunden ein Nutzungsrecht an einem gleichwertigen Baum an anderer Stelle zur Verfügung.

Im Übrigen gilt für die Haftung des Betreibers folgendes:
Für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
Für sonstige Schäden haftet der Betreiber nur, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen.
Von dem Betreiber dürfen – ohne Zustimmung des Kunden – jederzeit Baumpflegemaßnahmen, z. B. aus Gründen der Verkehrssicherheit, vorgenommen werden.

Die jederzeitige Begehbarkeit des Ruhewaldes kann nicht gewährleistet werden. Bei besonderer Gefahrenlage (z. B. Sturm, Schnee- und Eisbruch) darf der Ruhewald nicht betreten werden.

10. Verhalten im Ruhewald
Das Verhalten im Ruhewald regelt die Friedhofssatzung (Nutzungsverordnung) in der jeweils gültigen Fassung.

11. Datenschutz
Der Betreiber versichert einen verantwortungsbewussten und den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechenden Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Daten werden gemäß den hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnissen, Erfüllung behördlicher und gesetzlicher Auflagen und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden nur insoweit an Dritte (Behörden, Forstämter, Bestatter etc.) übermittelt, als dies zur Vertragsdurchführung, zu Abrechnungszwecken oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig bzw. erforderlich ist. Die Weitergabe personenbezogener Daten für Werbezwecke ist nur mit Zustimmung des Kunden möglich und kann jederzeit gegenüber dem Betreiber widerrufen werden.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die betreffende Bestimmung ist vielmehr eine solche zu ersetzen, die ihrem Inhalt nach dem gewünschten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäß für die Ausfüllung von Vertragslücken.

Lippetal, Januar 2021